Mehr Geld zurückbekommen
Lebensversicherung kündigen:
Wie Sie ohne Verluste aus der Lebensversicherung aussteigen und mehr Geld zurückbekommen
EuGH-Urteil (C-209/12):
Aufgrund fehlerhafter Rücktrittsbelehrungen können Sie Ihre Lebensversicherung rückabwickeln und einen Zustand herstellen, als ob Sie den Vertrag niemals geschlossen hätten.
Höchster Mehrwert
Nach erfolgreicher Rückabwicklung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre eingezahlten Prämien + 4% Zinsen für die letzten 3 Jahre zurückzubekommen (abzüglich bezahlter Risikokosten und allenfalls schon erhaltener Auszahlungen).
Gilt für alle Polizzen
Das gilt für alle aktiven, stillgelegten und gekündigten Polizzen
(auch für Pensions- und Zukunftsvorsorgeprodukte) aller Versicherungsgesellschaften.
Schritt 1:
Unverbindliche Beratung anfordern
Sie erfahren, wie sich Ihre Polizze WIRKLICH entwickelt hat und wieviel sie TATSÄCHLICH wert ist.
Schritt 2:
Lebensversicherung kündigen
Wir kümmern uns um die unkomplizierte Kündigung Ihrer Polizze und übernehmen die komplette Abwicklung mit der Versicherung.
Schritt 3:
Risikofreie Rückabwicklung
Sie fordern Ihr gesamtes Geld zurück – ohne Aufwand
Sie kündigen Ihre Lebensversicherung, lassen den Vertrag rückabwickeln und stellen einen Zustand her, als ob Sie die Lebensversicherung niemals abgeschlossen hätten.
Sie vermeiden Verluste und holen mehr heraus
Unsere spezialisierten Anwälte setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung für Sie durch. Durch schlanke Prozesse ist eine reibungslose Abwicklung garantiert.
Wir übernehmen die Abwicklung
Wir kümmern uns um alles und fordern alle notwendige Unterlagen von der Versicherung an. Sie erhalten den Rückkaufswert direkt ausbezahlt.
Sorgenfrei erhalten Sie mehr Geld zurück!
Wir behalten uns lediglich im Erfolgsfall rund 35% jener Summe ein, die ohne unsere Leistung verloren wäre. Das heißt: Sie können nur gewinnen!
Aktuelle Gesetzeslage “nicht rechtens”
Warum? Weil der österr. Gesetzgeber bestehendes EU-Recht im Alleingang abgeändert hat.
Nach der Auffassung anerkannter EU-Rechtsexperten entspricht die beschlossene Gesetzesnovelle zum Nachteil hunderttausender Versicherungsnehmer nicht den Vorgaben der europäischen Rechtsordnung.
Gemeinsam mit unseren Kooperationsanwälten und EU-Rechtsexperten haben wir bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, um diesen „Zustand“ zu korrigieren.